Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jeder Anmeldung zur Anwendung. Solltest Du dazu Fragen haben, darfst Du uns gerne kontaktieren. Um dir eine reibungslose und professionelle Ausbildung anbieten zu können, legen wir grossen Wert auf ein paar Spielregeln.
1. Vertrag
Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch, SMS oder online) in Kraft und endet automatisch nach abgeschlossenem Kurs. bruderwerk. bietet seinen Fahrschülern und Fahrschülerinnen unter den nachstehenden Bedingungen eine ordnungsgemäße Ausbildung, welche den Anforderungen des Schweizerischen Straßenverkehrsgesetzes entspricht.
2. Fahrlehrer
Die Fahrlehrer von bruderwerk. sind im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmäßigem theoretischem und praktischem Fahrunterricht und werden die Ausbildung gemäß den aktuellen, methodisch-didaktischen Kenntnissen durchführen. Der Abschluss eines Kurses oder dergleichen stellt jedoch keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises o.ä. dar.
3. Fahrschulfahrzeug
Der praktische Auto-Fahrunterricht wird auf einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt (ausschliesslich Automatik). In Ausnahmefällen (z.B. Service, Panne, etc.) kann es zum Einsatz eines anderen geeigneten Fahrzeugs kommen. Der Fahrstundenpreis ändert sich deswegen nicht.
4. Fahrstunden
Eine Fahrlektion dauert 60 Minuten oder 90 Minuten und besteht aus: Begrüßung, Instruktionen, praktischem Fahren, Schlussbesprechung und neuer Terminfindung. Die Unterrichtssprache ist normalerweise Schweizerdeutsch, kann bei Bedarf aber variieren.
4.1. Fahrstunden — Terminverschiebungen & Absagen
Vereinbarte Lektionen müssen mindestens 24 Stunden im Voraus abgemeldet werden. Die Abmeldung muss telefonisch, per SMS oder WhatsApp erfolgen. Es gilt jeweils der Zeitpunkt der eingegangenen Meldung. Abmeldungen über Drittpersonen können nicht akzeptiert werden.
Nicht davon betroffen sind zu kurzfristige Abmeldungen infolge Krankheit oder Unfall, sofern dem Fahrlehrer bei der nächsten Fahrstunde ein ärztliches Zeugnis vorgewiesen werden kann, oder aufgrund von Vorfällen höherer Gewalt ohne Selbstverschulden (z.B. Zugausfall, massiver Stau der öffentlichen Verkehrsmittel, usw.).
Zu kurzfristige Absagen wegen Überstunden bei der Arbeit, Terminkollisionen oder Ähnliches müssen ebenfalls zum vollen Preis verrechnet werden.
4.2. Fahrstunden — Zu spätes Erscheinen & Nichterscheinen ohne vorherige Absage
Zu spätes Erscheinen oder Nichterscheinen von vereinbarten Terminen (z.B. Termin vergessen, verschlafen oder keine Lust, usw.) gehen vollumfänglich zu Lasten des Fahrschülers.
Ist der Fahrschüler oder die Fahrschülerin 15 Minuten nach dem eigentlichen Unterrichtsbeginn, ohne den Fahrlehrer zu informieren, noch nicht eingetroffen, ist der Fahrlehrer nicht verpflichtet länger zu warten. Die Kosten für die gesamte Fahrstunde gehen dabei zu Lasten des Fahrschülers.
Bitte plane also für die Anfahrt zur Fahrstunde genügend Zeit ein!
4.3. Fahrstunden — Fahrfähigkeit
Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit eines Fahrschülers / einer Fahrschülerin bestehen (Medikamente / Drogen / Alkoholeinfluss), kann die Lektion jederzeit und ohne Geldzurückerstattung abgebrochen werden.
4.4. Fahrstunden — Administrations- und Versicherungspauschale
Die Kosten für die Administrations- und Versicherungspauschale belaufen sich einmalig auf Fr. 90.-.
Der Fahrschüler ist damit während der gesamten Ausbildung durch die Fahrschule Forster GmbH versichert. Bei einem Schadenfall entstehen keine Kosten bezüglich Selbstbehalts.
In dieser Pauschale ebenfalls eingeschlossen sind Prüfungsanmeldungen, Vorbereitungen und Nachbereitungen aller Fahrstunden.
Ist der Fahrschüler bei einem Schadenfall unter Medikamenten- resp. Drogen- oder Alkoholeinfluss, kann die Versicherung Regress nehmen. Sämtliche Kosten gehen dann zu Lasten des Fahrschülers.
Die Versicherungspauschale gilt nur für Fahrstunden mit dem Fahrlehrer der Fahrschule Forster GmbH. Für Privatfahrten hat der Fahrschüler / die Fahrschülerin für eine eigene Versicherung zu sorgen.
4.5. Fahrstunden — Bezahlung
Die Fahrstundenpreise können jederzeit und ohne Vorankündigung angepasst werden. Es gilt der Fahrstundenpreis zur Zeit der Anmeldung für die gesamte Ausbildung.
Die Fahrstunden und sämtliche Paketangebote sind jeweils zu Beginn der Fahrstunde in bar oder per TWINT zu begleichen.
Eine Zahlung auf Rechnung wie auch eine Ratenzahlung ist NICHT möglich.
4.6. Anmeldung zur praktischen Führerprüfung
Die Fahrlehrer von bruderwerk. melden die Fahrschüler und Fahrschülerinnen zur praktischen Führerprüfung an, sobald diese die Prüfungsreife erreicht haben. Jeder Fahrschüler und jede Fahrschülerin hat das Recht, sich selbst – ohne Zustimmung des entsprechenden Fahrlehrers – privat an die praktische Führerprüfung anzumelden. Jedoch hat der Fahrschüler oder die Fahrschülerin in diesem Fall selbst für ein geeignetes Prüfungsfahrzeug und eine entsprechende Begleitperson für den Prüfungstag zu sorgen.
5. Kurse
5.1. Absagen & Umbuchungen
Anmeldungen zu jeglichen Kursen sind verbindlich. Die Fahrschüler erhalten nach der Anmeldung innert nützlicher Frist eine Anmeldebestätigung per E‑Mail. Da die Plätze für die Kurse beschränkt sind, haben wir dafür klare Regelungen ausgearbeitet, welche strikt und ohne Ausnahme befolgt werden:
Absage eines Kurses über 7 Tagen: kostenlos
Absage eines Kurses unter 7 Tagen: es werden 50% des Kurspreis verrechnet
Bei Absage aufgrund von Krankheit oder Unfall verrechnen wir lediglich eine Umtriebsentschädigung von CHF 50.-, sofern der Kursleitung nachträglich (innerhalb von 5 Tagen) ein ärztliches Zeugnis vorgewiesen werden kann.
Nichterscheinen ohne Absage
Bei Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung verrechnen wir den vollen Kurspreis.
5.2. Kurskosten
Das Kursgeld muss spätestens am Kurstag vor Kursbeginn in bar oder mittels Kreditkarte bezahlt werden. Falls der Betrag schon im Voraus mit einem unserer Paketangebote bezahlt wurde, entfallen die Kurskosten.
5.3. Kurssprache
Die Kurssprache ist Deutsch (Schweizerdeutsch oder Hochdeutsch). Teilnehmer, die aufgrund fehlender Sprachkenntnisse dem Kursablauf nicht folgen können, bzw. das Kursziel nicht erreichen, müssen wir am Kurstag kostenpflichtig zurückweisen.
5.4. Pünktlichkeit
Wir bitten um Pünktlichkeit. Einerseits wird bei einer Verspätung der Kursablauf massiv gestört. Andererseits sind wir gesetzlich durch die asa verpflichtet, Teilnehmer mit Verspätung zurückzuweisen. Wer zu spät kommt (Toleranz von 10 Minuten wird gewährt) kann nicht mehr am Kurs teilnehmen und die Kurskosten werden zum vollen Betrag verrechnet. Bitte plane daher für die Anreise zum Theorielokal genügend Zeit ein.
5.5. Verhalten im Kurs
Für einen reibungslosen Kursablauf wird vom Teilnehmer ein kollegiales und kooperatives Verhalten erwartet. Wird der Kurs durch unangebrachtes und störendes Benehmen eines Teilnehmers behindert, steht es dem Instruktor frei, diesen nach einer mündlichen Abmahnung im Wiederholungsfall vom Kurs auszuschließen. Durch den Ausschluss entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes.
6. Bussen
Bussgelder, welche auf eindeutiges Verschulden des Fahrschülers / der Fahrschülerin hinweisen, gehen zu Lasten des Fahrschülers.
Münchenstein, 23. August 2022